System- und Installationsvoraussetzungen
Diese Seite ist die Checkliste vor dem Termin. Was hier fehlt, hält die Installation auf.
Systemvoraussetzungen
| Was | Anforderung |
|---|---|
| Betriebssystem | Windows Server oder Windows, auf dem ein Dienst laufen darf |
| SelectLine Warenwirtschaft | NEO ab Version 25.x |
| SelectLine-API | aktive API-Lizenz für den AppKey FINN.ghost |
| MSSQL | Zugriff auf die Datenbank des Mandanten |
| sl.mobile | installiert und erreichbar, weil die API dazugehört |
Bei der Lizenz SelectLine Shopify-Anbindung ist die API bereits enthalten — ein eigener AppKey wird dort nicht gebraucht.
Ist die SelectLine älter als Version 25, bitte vorher mit DAKO-IT abstimmen. Es kann gehen, ist aber kein Regelfall.
Was vor der Installation bereitliegen muss
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| SQL-Benutzer mit Rechten auf die Mandantendatenbank | direkter Lesezugriff, Anlegen eigener Tabellen |
| Windows-Administratorkennwort | der Dienst wird installiert und gestartet |
| URL des SelectLine-Servers und von sl.mobile | daraus ergibt sich die API-Adresse |
| SelectLine-Benutzer mit Rechten auf den Mandanten und die API | der Zugang, mit dem FINN.ghost schreibt |
| Lizenzschlüssel für FINN.ghost | schaltet die Module frei |
| Zugang zum Server per RDP oder TeamViewer | für die Einrichtung durch DAKO-IT |
Der SQL-Benutzer braucht das Recht, Tabellen anzulegen — FINN.ghost legt eigene Tabellen im Mandanten an. Ein Benutzer mit reinem Leserecht genügt nicht. Üblich ist sa; ein eigener Benutzer mit denselben Rechten auf diese eine Datenbank ist die sauberere Lösung.
Ports
| Port | Wofür | Anmerkung |
|---|---|---|
| 8083 | Oberfläche von FINN.ghost | Standard, in den Einstellungen änderbar |
| 1433 | MSSQL | oder der Port der Instanz |
| 443 | SelectLine-API und Drittsysteme | ausgehend |
Sollen mehrere FINN.ghost-Installationen auf einem Server laufen, braucht jede einen eigenen Port.
Siehe Server und Oberfläche.
Rechte des SelectLine-Benutzers
Der API-Benutzer arbeitet in der SelectLine wie ein Anwender — mit seinen Rechten.
Fehlt ihm ein Recht, scheitert genau die Übertragung, die es braucht. Ein Beispiel aus der Praxis: ohne Leserecht auf Mitarbeiter ließ sich der Dienst früher nicht starten. Solche Fälle werden inzwischen abgefangen und protokolliert, gelöst sind sie damit aber nicht — das Recht fehlt weiterhin.